Heute habe ich sehr viel zum Thema "Unverheiratete Männer - Sorgerecht" gehört, HR-Info hatte da heute einige sehr interessante Inverviews. Aber am meisten musste ich über das mit Frau Lore-Maria Peschel-Gutzeit schmunzeln. Sie erzählte, dass der Grundgedanke hinter dem Sorge-"Recht"-Gesetz früher eher eine Strafe für eine Frau mit unehelichem Kind war. Sprich ein unehelicher "Bankert" war damals nur mit der Mutter verwandt, hatte mit dem Vater nichts zu tun, war selbstverständlich nicht erbberechtigt. Nur die Mutter sollte für ein Kind verantwortlich sein, finanziell dafür aufkommen ... blos nicht der meist verheiratete Vater. Tja, arme Väter, ich weiß wirklich nicht, ob ich unter Berücksichtigung dieses Blickwinkels noch Mitleid mit einem unverheirateten Vater haben soll :)
Ein weiterer Interviewpartner hatte noch weniger Mitleid mit den Männern. Schließlich wäre Sorgerecht und Umgangsrecht ja getrennt zu sehen und somit wäre es (theoretisch?) jedem Vater möglich, sein Kind wenigstens zu sehen: "Jedes Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht.". Er war extrem vorsichtig mit seinen Aussagen, meinte, dass schließlich jeder Einzelfall zu berücksichtigen wäre und man hier keine globale Aussage zu Gunsten der Männer treffen könnte.
Was bin ich froh, dass ich diese Probleme nicht habe ...