Stellt Euch Person xy vor, ich war das selbstverständlich nicht:
"Ich habe gestern morgen im Run auf die Parkplätze glatt den letzten von 100 freiein Parkplätzen ergattert. Allerdings ordnungswiedrig, weil ich ca. 1 m in eine Richtung gefahren bin, in die ich nicht hätte fahren dürfen (Man hätte statt dessen 5km um den Block fahren müssen, dann wäre der Parkplatz aber weg gewesen). Pfui! Aber muß man mich tatsächlich hierfür bestrafen? Als ich zurück kam, hing ein Zettel an der Scheibe, daß ich eine Ordnungswiedrigkeit begannen hätte. Am Parkplatz selbst kann es leider nicht liegen"
:(